Umweltrecht
Umweltbelangen kommen bei der Planung, beim Bauen sowie im Rahmen von Produktionsprozessen eine immer größere Bedeutung zu. Das sehr hohe Schutzniveau in Deutschland wird vom Europarecht mitbestimmt. Wir beraten Investoren und Gemeinden auf dem Gebiet des Immissionsschutzrechtes, Wasserrechts sowie auf dem Gebiet des Naturschutzrechtes. Auch beraten wir in komplexen Fällen betreffend des Bodenschutzrechtes, bspw. im Rahmen von M & A Geschäften.
Durch den Kontakt mit einem Institut für Bodensanierung können wir technische und rechtliche Bewertungen aus einer Hand anbieten, damit betreffend des Grundstückes größtmögliche Transparenz und Sicherheit besteht. Handelt es sich um kontaminierte Flächen, so verhandeln wir einen Sanierungsplan, welcher allen Seiten (Kosten-)Sicherheit verschafft. Neben der mit einem Sanierungsplan verbunden Verbindlichkeitserklärung der zuständigen Behörde tritt eine Konzentrationswirkung ein; notwendige weitere Behördenentscheidungen sind in dem für verbindlich erklärten Sanierungsplan alsdann mit enthalten und gestatten somit ein zügigeres und rechtssicheres Arbeiten.