Planen
Ein Investor ist sehr daran interessiert, dasser sein Projekt realisieren darf. Dabei wird der Investor in öffentliche Planungen zunehmend eingebunden. Häufig ist die örtliche Gemeinde sogar daran interessiert, einen städtebaulichen Vertrag abzuschließen, nachdem der Investor Planungsleistungen im Rahmen eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes selbst übernimmt.
Wir beraten Investoren und Gemeinden mit dem Ziel, ein zügiges und sicheres Baurecht zu erreichen.