Mietrecht
Das Mietrecht regelt die Beziehungen zwischen Mieter und Vermieter. Mietgegenstand können sowohl bewegliche Sachen wie beispielsweise Fahrzeuge als auch unbewegliche Sachen wie Grundstücke, Gebäude oder Wohnungen sein.
Unsere Tätigkeit bezieht sich auf die Gestaltung passgenauer Mietverträge, die Kontrolle von Betriebskostenabrechnungen, Indexberechnungen oder Vertragskündigungen. Befindet sich der Mietgegenstand nach der Vertragsbeendigung nicht in dem geschuldeten Zustand, nehmen wir gemeinsam mit Sachverständigen Objektbegehungen durch, um Ansprüche weiter zu verfolgen. Nötigenfalls verfolgen wir die Interessen unserer Mandanten gerichtlich wie auch außergerichtlich.
Wir beraten und unterstützten Investoren, Eigentümer und Mietparteien in allen Fragen und Problemen bzgl. mietrechtlicher Angelegenheiten.