Marten Rüchel

Notargebühren

Grundstücks- und Wohnungskaufverträge, Erbbaurechtsverträge, Grundpfandrechts- und Dienstbarkeitenbestellungen, Teilungserklärungen nach dem Wohnungseigentumsgesetz, Bauträgerverträge sowie Überlassungen von Immobilien (bspw. im Wege der vorweggenommenen Erbfolge), aber auch die Löschung von Grundbuchbelastungen und weiteres erfolgt mit Hilfe des Notars.

Der Notar wird nicht nur die Beurkundung der gewünschten Erklärungen vornehmen, sondern auch den Vollzug betreiben. Der Notar holt nötige Genehmigungen von Behörden und Privatpersonen ein, übernimmt den Schriftverkehr mit Gerichten und Grundbuchamt und die notwendige Anzeige beim Finanzamt. Geht es um die Ablösung noch bestehender Grundpfandrechte, wird der Notar auch dies für Sie abwickeln. Der Notar informiert den Käufer, wenn der Kaufpreis zur Zahlung fällig ist, und wird anschließend die Eigentumsumschreibung beim Grundbuchamt beantragen.

Im Download-Bereich haben wir Ihnen einige Merkblätter sowie einen Datenerfassungsbogen für einen Grundstückskaufvertrag bereitgestellt.

Für weitere Informationen können Sie auch die Seite der Bundesnotarkammer aufrufen.