Marten Rüchel

Notargebühren

Die Gebühren für notarielle Dienstleistungen sind bundeseinheitlich im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) geregelt. Abweichende Vereinbarungen sind unzulässig.

Die Höhe der Notargebühren richtet sich nach dem Geschäftswert und dem genauen Inhalt der erbrachten Dienstleistung. Nach dem zeitlichen Aufwand richten sich die Gebühren nicht.

Wir nennen Ihnen einige Beispielsfälle für Notargebühren, an denen Sie sich orientieren können:

1. Unterschriftsbeglaubigung unter einen fremden Text:
Die Gebühr beträgt – je nach Geschäftswert - mindestens 20 Euro und höchstens 70 Euro zzgl. Auslagen und USt.

2. Beratung über einen Grundstückskaufvertrag ohne Beurkundung:
Bei einem angedachten Kaufpreis von 300.000 Euro beträgt die Gebühr in der Regel 412,75 Euro zzgl. Auslagen und USt.

3. Beurkundung eines Grundstückskaufvertrages:
Bei einem vereinbarten Kaufpreis von 300.000 Euro betragen die Gebühren in der Regel 1.637,50 Euro zzgl. Auslagen und USt. sofern keine zusätzlichen Leistungen anfallen. Hierbei könnte es sich bspw. um Treuhandaufträge für die Ablösung von Grundpfandrechten, das Anfordern von Löschungsdokumenten oder Aufträge zur Einholung bestimmter Genehmigungen (wie eine Teilungsgenehmigung, eine familiengerichtliche Genehmigung oder eine Nachgenehmigung vollmachtlos vertretener Beteiligter) handeln.
Nach dem vorstehenden Beispiel würde ein Kaufpreis von 180.000 Euro zu Gebühren in Höhe von 1.070 Euro zzgl. Auslagen und USt. führen.

4. Bestellung einer Grundschuld:
Bei einem Nennbetrag von 300.000 Euro beträgt die Gebühr in der Regel 635,00 Euro zzgl. Auslagen und USt. sofern keine zusätzlichen Leistungen anfallen.

5. Übertragung eines Grundstücks im Wege vorweggenommener Erbfolge:
Bei einer Wohnhausübertragung (Wert: 300.000 Euro) von den Eltern auf das Kind unter Anrechnung auf den Pflichtteil und vorbehaltenem Wohnungsrecht betragen die Gebühren in der Regel 1.270 Euro zzgl. Auslagen und USt.

6. Gründung einer Ein-Personen-GmbH ohne Musterprotokoll:
Ausgehend von einem bar zu erbringenden Stammkapital der Gesellschaft von 25.000 Euro betragen die Gebühren in der Regel 512,50 Euro zzgl. Auslagen und USt.

7. Verkauf und Abtretung eines GmbH-Geschäftsanteils:
Der Geschäftsanteil beläuft sich im Beispielsfall auf nominal 25.000 Euro; das Stammkapital der Gesellschaft beträgt 50.000 Euro. Nach der letzten Bilanz beträgt das Eigenkapital der Gesellschaft 100.000 Euro. Der Kaufpreis beträgt 60.000 Euro. Die Gebühren betragen hiernach in der Regel 576,00 Euro zzgl. Auslagen und USt.

8. Bestellung eines weiteren Geschäftsführers bei einer GmbH:
Sofern der Notar den Gesellschafterbeschluss und die Anmeldung entwirft, und das Stammkapital der Gesellschaft 25.000 Euro beträgt, belaufen sich die Gebühren in der Regel auf 100,00 Euro zzgl. Auslagen und USt.

9. Bestellung eines weiteren Geschäftsführers bei einer GmbH, deren Muttergesellschaft eine amerikanische Corporation ist:
Durch geschickte Gestaltung kann der Vorgang aus Deutschland gesteuert werden, ohne dass die Geschäftsführer der Corporation nach Deutschland reisen müssten.
Der Notar entwirft die nötigen Dokumente und reicht diese (möglichst als zweisprachige Dokumente) nebst Apostillen beim deutschen Handelsregister ein. Beträgt das Stammkapital der Gesellschaft 25.000 Euro, belaufen sich die Gebühren in der Regel auf 550,00 Euro zzgl. Auslagen und USt.

10. Beurkundung einer Satzungsänderung bei einer GmbH, deren Muttergesellschaft eine amerikanische Corporation ist:
Auch hier kann eine geschickte Gestaltung zu erheblichen Kostenersparnissen führen. Der Notar entwirft die nötigen Dokumente einschließlich Vollmacht und Existenznachweis und reicht diese (möglichst als zweisprachige Dokumente) nebst Apostillen beim deutschen Handelsregister ein. Beträgt das Stammkapital der Gesellschaft 25.000 Euro, belaufen sich die Gebühren in der Regel auf 755,00 Euro zzgl. Auslagen und USt.

11. Gründung eines Vereins:
Der Notar entwirft das Gründungsprotokoll und die Anmeldung, nicht aber die Satzung. Die Gebühren betragen hiernach in der Regel 105,00 Euro zzgl. Auslagen und USt.

12. Beurkundung der Gütertrennung für die beabsichtigte Eheschließung:
Ausgehend von einem gemeinsamen Vermögen der Ehegatten von 200.000 Euro (Verbindlichkeiten werden bei jedem Verlobten bis zur Hälfte des Aktivvermögens abgezogen) belaufen sich die Gebühren in der Regel auf 870,00 Euro zzgl. Auslagen und USt.

13. Beurkundung eines gemeinschaftlichen Testaments von Ehegatten:
Ausgehend von einem Vermögen der Ehegatten von 400.000 Euro (Verbindlichkeiten werden bei jedem Ehegatten bis zur Hälfte des Aktivvermögens abgezogen) belaufen sich die Gebühren in der Regel auf 1.570,00 Euro zzgl. Auslagen und USt. Beläuft sich das Vermögen auf 100.000 Euro, betragen die Gebühren in der Regel 546,00 Euro zzgl. Auslagen und USt.

14. Beurkundung eines Erbscheinsantrages:
Der Miterbe (Quote: ½) begehrt einen Erbschein für sich. Der Wert des Nachlasses beträgt 150.000 Euro, wobei Erblasserschulden abgezogen werden. Die Gebühren betragen hiernach in der Regel 219,00 Euro zzgl. Auslagen und USt. Im Fall des gemeinschaftlichen Testaments (Ziff.12) betragen die Gebühren in der Regel 435,00 Euro zzgl. Auslagen und USt. sofern sich das anteilige Vermögen des verstorbenen Ehegatten auf 200.000 Euro belief. Die Kosten für den Erbschein können in diesem Beispielsfall jedoch erspart werden, da bereits ein notarielles Testament vorliegt.

15. Beurkundung einer Generalvollmacht nebst Betreuungs- und Patientenverfügung:
Der Vollmachtgeber möchte seine Tochter bevollmächtigen, die im Ernstfall gebotenen Entscheidungen zu treffen bzw. die gebotenen Handlungen vorzunehmen. Das Vermögen beläuft sich (ohne Schuldenabzug) auf 300.000 Euro. Die Gebühren betragen hiernach in der Regel 635,00 Euro zzgl. Auslagen und USt.

Zu den einzelnen Geschäftsvorgängen kommen regelmäßig noch Gerichtsgebühren hinzu. Eine genaue Auskunft über die entstehenden Gebühren erteilen wir Ihnen gerne.

Für weitere Informationen können Sie auch die Seite der Bundesnotarkammer aufrufen.