Marten Rüchel

Ehe und Familie

Obgleich der erste Eindruck gelegentlich ein anderer ist, wirft das Zusammenleben zweier Menschen sowohl in der Ehe als auch in einer Partnerschaft viele rechtliche Fragen auf.

Was geschieht mit dem Vermögen und den Schulden, die beide Partner „mitgebracht“ haben? Wem steht das gemeinschaftlich erworbene Vermögen zu? Und wie ist das mit den gemeinschaftlichen Schulden? Was passiert im Trennungsfall? Kann die Sorge und der Umgang mit gemeinsamen Kindern geregelt werden?

Vor Eingehung einer Ehe oder einer Lebenspartnerschaft können diese Fragen durch einen Ehe- oder Lebenspartnerschaftsvertrag geregelt werden.

Häufig wird der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft durch Vereinbarung der Gütertrennung geändert, obgleich dies nicht immer notwendig ist. Gewünschte Folgen lassen sich auch durch eine Modifikation der Zugewinngemeinschaft erreichen. Ebenfalls sind Regelungen zum Unterhalt und zum Versorgungsausgleich möglich.

Im Falle einer Scheidung oder Trennung lassen sich auf diese Weise Streitigkeiten begrenzen. Zudem lassen sich Kostenvorteile bei einem Scheidungsverfahren erzielen. Ehe- oder Lebenspartnerschaftsverträge können auch jederzeit nach der Eheschließung oder Begründung einer Lebenspartnerschaft vereinbart werden. Sie bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der notariellen Beurkundung.

Für weitere Informationen können Sie auch die Seite der Bundesnotarkammer aufrufen.