Marten Rüchel

Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung

Mit einer Patientenverfügung treffen Sie Entscheidungen, wie sie in bestimmten Situationen medizinisch behandelt oder gepflegt werden möchten. Welche lebenserhaltenden oder –verlängernden Maßnahmen für Sie getroffen werden, können Sie ebenfalls bestimmen. Die Patientenverfügung kann vom Notar entworfen und auch beurkundet (oder Ihre Unterschrift beglaubigt) werden.

Die Vorsorgevollmacht dient dazu, eine andere Person zu bevollmächtigen, in Ihrem Namen das Vermögen zu verwalten, Bankgeschäfte zu erledigen, ihre Post entgegen zu nehmen und zu öffnen und weitere Angelegenheiten zu besorgen. Fehlt eine Vorsorgevollmacht, und wären Sie nicht in der Lage, Ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise selbst zu regeln, müsste das Betreuungsgericht Ihnen ansonsten einen Betreuer bestellen.

Die bevollmächtigte Person kann erst dann für Sie wirksam handeln, sofern ihr eine Ausfertigung der Vorsorgevollmacht vorliegt. Allein Sie entscheiden, wann dies der Fall ist.

In einer Betreuungsverfügung können Sie eine Person Ihres Vertrauens als Betreuer vorschlagen, sollte eine Betreuung angezeigt sein. Ferner können Sie Wünsche definieren, an die sich der Betreuer zu halten hat, sofern sie Ihrem Wohl entsprechen. Das Betreuungsgericht wird sich in der Regel an Ihren Vorschlag zur Person des Betreuers halten. In der Formulierung unterstützt Sie der Notar. Häufig wird die Betreuungsverfügung in eine Vorsorgevollmacht aufgenommen.

Der Notar unterstützt Sie bei der Formulierung und Beurkundung einer Vorsorgevollmacht, bzw. nimmt der Notar eine Unterschriftsbeglaubigung vor. Für die Beurkundung einer Vorsorgevollmacht spricht, dass sie gegenüber dem Grundbuchamt eingesetzt werden kann. Zudem ist sie fälschungssicher und wird von den Banken akzeptiert, da der Notar in der Urkunde Identität und Geschäftsfähigkeit des Vollmachtgebers feststellt.

Möchten Sie sich für die Zukunft absichern, ist eine Patientenverfügung nebst umfassender Vorsorgevollmacht einschließlich Betreuungsverfügung die richtige Wahl.

Im Download-Bereich haben wir Ihnen ein Merkblatt bereitgestellt. Die Vorsorgebroschüre des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz zu Unfall, Krankheit und Alter ist sehr informativ und empfehlenswert.

Für weitere Informationen können Sie auch die Seite der Bundesnotarkammer aufrufen.

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